Was sind Reststoffe unter Tage?

In der Zeit von 1989 bis 1990 erfolgte die sogenannte Bruchhohlraumverfüllung auf verschiedenen Bergwerken. Bei den für eine solche Verwertung von der Bergbehörde zugelassenen Stoffen handelte es sich neben Kraftwerksrückständen um Rückstände aus der Stahl- und Zementproduktion, aus der Hausmüll- und Klärschlammverbrennung sowie um Altsande aus dem Gießereibetrieb.


Die ökologischen Anforderungen an eine Reststoffverwertung sahen entweder eine sogenannte immissionsneutrale Verbringung (die Eigenschaften der Reststoffe gleichen denen des umgebenden Gesteins) oder aber den vollständigen Einschluss vor (dauerhaftes Fernhalten des Materials von der Biosphäre). Von den eingelagerten Stoffen gehen keine Risiken für die Umwelt aus. Darauf legte man damals besonderen Wert. Dies gilt genauso noch heute und auch in Zukunft. Die regelmäßig durchgeführten Analyseergebnisse des Grubenwassers bestätigen dies.

Vor fast 30 Jahren begann die damalige RAG in enger Abstimmung mit der Bergbehörde, verschiedene Möglichkeiten zur Verwertung von Produktions- und Verbrennungsrückständen unter Tage zu prüfen. Es ging einerseits darum, die Arbeit unter Tage sicherer zu machen. Dazu sollten die Hohlräume, die hinter dem Steinkohlenabbau entstehen, schließen, um die Wetterführung und den Brandschutz zu verbessern und unter Umständen bergbauliche Auswirkungen an der Tagesoberfläche zu reduzieren. Andererseits bestand die Notwendigkeit, Reststoffe aus der Industrie sicher zu lagern. Das Land NRW, aber auch das Unternehmen, gaben dazu in Form einer entsprechenden Machbarkeitsstudie und eines Universitätsgutachtens grundlegende Untersuchungen in Auftrag.

Das Thema fand gerade zu Beginn der 1990er Jahre in der Öffentlichkeit breite Diskussion. Zahlreiche Protokolle von Landtagsdebatten und Sondersitzungen belegen dies. Fast alle Parteien begrüßten seinerzeit das Projekt.

Für die Betriebe, in denen eine Verbringung unbedenklich war, reichte die RAG Anträge auf Zulassung ein. Nach einer intensiven Untersuchung jedes einzelnen Projektes, genehmigten sie die Fachbehörden. Sie betrachteten dabei auch immer die Situation nach einer möglichen Einstellung des Bergbaus inklusive des eventuellen Anstiegs des Grubenwassers. So stellten sie sicher, dass keine Schadstoffe ausgetragen werden können.

Die untertägige Verfüllung stellte die RAG zu Beginn des Jahrtausends ein. Das hatte mehrere Gründe: Einerseits standen die Reststoffe zunehmend weniger zur Verfügung, andererseits war der Bedarf an Verfüllmaßnahmen stark rückläufig, da man sie aus brandschutztechnischen Gründen nicht mehr benötigte. Außerdem brachte die Verfüllung, auch was die Einwirkungen auf die Tagesoberfläche betraf, nicht die erhofften bergtechnischen Verbesserungen.

Um nochmals zu prüfen, ob die vor mehreren Jahrzehnten angestellten Untersuchungen und Annahmen auch unter heutigen Erkenntnissen noch den Sicherheitsanforderungen entsprechen, beauftragte die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2015 neue Gutachten. Die damaligen Annahmen bestätigten sich: Von den unter Tage eingebrachten Reststoffen geht heute und in Zukunft keinerlei Gefahr für Mensch und Umwelt aus.

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