Kann sich durch den Anstieg des Grubenwassers das Gelände heben?

Hebungen des Geländes durch den Anstieg des Grubenwassers lassen sich nicht völlig ausschließen. Die Gefahr dadurch verursachter Gebäudeschäden ist jedoch äußerst gering und unterläge zudem der Bergschadensregulierung.


Wenn der Grubenwasserspiegel gemäß dem Konzept der RAG langfristig ansteigt, entstehen möglicherweise örtlich auch geringe Hebungen der Tagesoberfläche.
Experten, die diese Möglichkeit in Gutachten untersuchten, gehen hierbei aber von minimalen und sehr gleichmäßigen Hebungen aus.

Daher erwartet die RAG keine schweren Schäden. Sollten Schäden dennoch eintreten, gälten sie wie in der Zeit des aktiven Steinkohlenbergbaus als Bergschäden und die RAG reguliert sie.

Durch ein im Rahmen der Genehmigung festzulegendes Monitoring muss die RAG Hebungen der Tagesoberfläche durch den Grubenwasseranstieg überwachen.

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