Warum soll Grubenwasser nur noch in größere Fließgewässer eingeleitet werden?

Die direkte Einleitung des Grubenwassers in große Flüsse wie den Rhein entlastet die kleineren Nebengewässer und trägt somit entscheidend zur Verbesserung ihrer Wasserqualität bei. Damit erzielt die RAG auch eine wichtige Voraussetzung zur naturnahen Umgestaltung dieser Gewässer.


Bislang gelangt das Grubenwasser in die Flüsse Ruhr, Lippe, Emscher und Rhein - sowie zum Teil noch in kleinere Nebenflüsse. Die natürlichen Begleitstoffe können sich auf die chemische und biologische Zusammensetzung vor allem der kleineren Fließgewässer auswirken.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass alle Gewässer - egal ob natürlich oder künstlich geschaffen - bis spätestens 2027 einen „guten ökologischen bzw. chemischen Zustand“ oder aber ein „gutes ökologisches Potenzial“ erreichen sollen. Aus den regelmäßig erfassten Daten zur Gewässerqualität erfolgen im Abstand von sechs Jahren Bestandsaufnahmen. Aus ihnen gehen Bewirtschaftungspläne hervor.

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