Halde Hürfeld: RAG wendet sich mit öffentlichem Brief an Rat der Stadt Dorsten

Im Rahmen der aktuell diskutierten Zukunft der Halde Hürfeld hat sich die RAG Aktiengesellschaft mit einem Schreiben an den Rat der Stadt Dorsten gewandt, um ihre Perspektive auf den Sachverhalt darzulegen, Fragen zu beantworten und gemeinsam tragfähige Lösungen anzuregen. Im Sinne der Transparenz und wie im Schreiben selbst angekündigt, finden Sie hier das Schreiben im Wortlaut.


Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Dorsten,

die Zukunft der Halde Hürfeld wird derzeit intensiv und mit öffentlichem Interesse diskutiert. Uns ist es als RAG Aktiengesellschaft (RAG) ein Anliegen, diesen Austausch wieder auf einer sachlichen und konstruktiven Ebene sowie geprägt von Fairness und ohne persönliche Angriffe zu führen. Deshalb wenden wir uns an Sie als Mitglieder des Rates der Stadt Dorsten – um unsere Perspektive auf den Sachverhalt transparent darzulegen, Fragen zu beantworten und gemeinsam tragfähige Lösungen anzuregen.

In den aktuell geführten Diskussionen wird deutlich, dass es um mehr als eine rein rechtliche Bewertung geht. Uns ist bewusst, dass es bei der Vereinbarung des Haldenvertrags von 1982 auch darum ging, der jahrzehntelangen Inanspruchnahme der Region durch den Bergbau Rechnung zu tragen. So wie es auch mit verschiedenen anderen Projekten – wie beispielsweise dem Industriegebiet Große Heide, dem CreativQuartier Fürst Leopold oder dem Festplatz – durch die RAG in Dorsten erfolgreich getan wurde. Aus genau diesem Verständnis heraus, haben wir uns in den zurückliegenden Jahren auch sehr um eine gemeinsame Lösung und vertragliche Vereinbarung mit der Stadt bemüht, zu der es bisher allerdings nicht gekommen ist.

Im Rückblick betrachtet hätte im gesamten Prozess möglicherweise an einigen Stellen von allen Seiten transparenter und besser kommuniziert werden können. Wir werden daraus für die Zukunft sicherlich wichtige Erkenntnisse für unsere Arbeit ziehen. Denn alle Beteiligten eint aus unserer Sicht der Anspruch, die Fragen und Herausforderungen der Nachbergbauzeit und der nachhaltigen Flächennutzung konstruktiv und partnerschaftlich zu lösen. Dabei geht es für uns auch um die Fragen, wie wir Lasten innerhalb der Region und des Ruhrgebiets fair verteilen, wie wir mit dem Thema Entsorgung umgehen, wie wir landespolitische sowie regionalplanerische Entscheidungen akzeptieren und dann dennoch versuchen, das Beste für alle Beteiligten und Betroffenen herauszuholen. Dazu sind wir auch weiterhin bereit. Daher teilen wir noch einmal unsere Perspektive auf den aktuellen Sachverhalt:

Was regelt der Haldenvertrag?

Im Jahr 1982 wurde zwischen der Stadt Dorsten und der RAG ein sogenannter Haldenvertrag geschlossen, der die Schüttung und spätere Rekultivierung der Halde Hürfeld regelt. Es ist richtig, dass nach diesem Vertrag ausschließlich Bergematerial geschüttet werden sollte. Die RAG hat sich in diesem Vertrag zudem dazu verpflichtet, nach Abschluss der Schüttung und Rekultivierung die Haldenflächen der Stadt Dorsten zum Kauf anzubieten, sofern die Stadt Dorsten einen Bebauungsplan für eine gewerbliche Nutzung bzw. eine intensive Freizeitnutzung aufgestellt hätte. Beide Bedingungen – Abschluss der Schüttung und Bebauungsplan – sind heute, 40 Jahre später, so nicht mehr erfüllbar: Der RAG steht durch das Ende des Steinkohlenbergbaus schlicht kein Bergematerial mehr zur Verfügung, um eine abschließende Schüttung und Rekultivierung der Halde durchzuführen. Die Stadt Dorsten hat bisher keinen Bebauungsplan für eine Gewerbe- oder Freizeitnutzung vorgelegt und kann dies auch nicht mehr tun, da der vom RVR Anfang 2024 veröffentlichte Regionalplan Ruhr eine Deponienutzung für die Halde Hürfeld vorsieht und die Stadt Dorsten in ihrer Bauleitplanung an den Regionalplan gebunden ist.

Was war der Lösungsansatz mit der Stadt Dorsten?

Die oben beschriebene Situation hat sich seit mehreren Jahren abgezeichnet, nicht zuletzt durch die 2014 angepassten EU-Vorgaben im Bereich Entsorgung, den Landesentwicklungsplan NRW und den darauf aufbauenden Regionalplan Ruhr, den der RVR verabschiedet hat. Gemeinsam mit der AGR war es uns daher ein Anliegen, partnerschaftlich mit der Stadt Dorsten frühzeitig eine gute, für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden. Dies erfolgte im Bewusstsein des ursprünglichen Haldenvertrages, was sich daran zeigte, dass alle Beteiligten bereit waren, mit großen Zugeständnissen in die Planung zur weiteren Haldennutzung zu gehen. Die ersten Gespräche fanden bereits 2015 statt, nachdem der Deponiebedarf erstmals definiert und die Halde Hürfeld als geeignet ausgewiesen wurde. Zwischen August 2021 und Oktober 2023 gab es dazu allein sieben Gesprächsrunden zwischen der Stadt Dorsten, der AGR und der RAG.

Nach intensiven Gesprächen stand 2023 der finale Entwurf einer dreiseitigen Vereinbarung, die zwischen der Stadt Dorsten, der AGR und der RAG geschlossen werden sollte. Der Entwurf umfasste u. a. die einvernehmliche Aufhebung des Haldenvertrags, eine klar geregelte Laufzeit für die Deponienutzung, die Klassifizierung, konkrete Pläne für die Rekultivierung inklusive der anschließenden Übernahme der Halde durch den RVR sowie die gemeinsame Partizipation an den Erträgen aus Windenergieprojekten. Nachdem die Inhalte weitgehend abgestimmt waren, änderte die Stadt im Herbst 2023 ihre Verhandlungslinie und setzte den Prozess nicht weiter fort. Die Gründe dafür sind für uns bis heute nicht ersichtlich. Wir bedauern dies, da sich seinerzeit viele gute Lösungsansätze abgezeichnet haben.

Was bedeutet der Verkauf der Haldenflächen an die AGR?

Da eine gemeinsame Vereinbarung dadurch nicht möglich war und die RAG sich der Umsetzung des Regionalplans Ruhr verpflichtet sieht, hat die RAG – nach Inkrafttreten des durch das Ruhrparlament diskutierten und verabschiedeten Regionalplans Ruhr – die Haldenflächen 2024 an die AGR verkauft. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung hat das Amtsgericht Dorsten den Antrag der Stadt Dorsten auf Untersagung der Eigentumsumschreibung des Kaufvertrages abgelehnt, das Landgericht Essen hat dies in zweiter Instanz bestätigt.

Der Verkauf ist an die Bedingung geknüpft, dass die Bezirksregierung Münster nach intensiver Prüfung durch ihre Fachbehörden der AGR eine Genehmigung für die Deponie erteilt. Damit folgt das gewählte Vorgehen nicht nur dem beschlossenen Regionalplan, sondern berücksichtigt gerade auch mögliche Bedenken hinsichtlich der Eignung und potenzieller Risiken in einem öffentlichen Verfahren, was mit dem vorgeschalteten Scoping bereits angelaufen ist.

Was ist uns wichtig?

Uns ist bewusst, dass es auf Seiten der Stadt teilweise andere Perspektiven auf den beschriebenen Sachverhalt gibt. Einige Punkte sind bereits geklärt, andere erfordern einen Dialog. Dazu sind wir bereit und hoffen, mit diesem Schreiben zu einer sachlichen und konstruktiven Auseinandersetzung beizutragen.

Dieses Schreiben geht daher in Kopie auch an den Bürgermeister der Stadt Dorsten, zusätzlich werden wir das Schreiben im Sinne der Transparenz auch auf unseren Kommunikationskanälen veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

RAG Aktiengesellschaft