Rund eineinhalb Jahre nach dem Brand eines Kühlturms auf dem Gelände des ehemaligen RAG-Bergwerks Ost in Hamm liegt das Gutachten zu den Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des Brandereignisses sowie zu den ergriffenen Schutz- und Reinigungsmaßnahmen vor. Die Ergebnisse des unabhängigen Sachverständigen zeigen: Die Auswirkungen wurden umfassend untersucht, die Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt haben sich als angemessen und wirksam erwiesen. Das Gutachten wurde auch den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.
Am 4. November 2024 war ein im Rückbau befindlicher Kühlturm, der mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleidet war, in Brand geraten. Dabei wurden Bruchstücke freigesetzt, die sich im Umfeld des Geländes in Windrichtung verteilten. Die Rückbauarbeiten dienten der Entwicklung der Fläche des ehemaligen Bergwerks und wurden von beauftragten Fachunternehmen für die RAG Aktiengesellschaft (RAG) durchgeführt.
Schnelles und abgestimmtes Vorgehen nach dem Brand
Unmittelbar nach dem Ereignis koordinierte die RAG gemeinsam mit der Stadt Hamm, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie weiteren zuständigen Behörden die notwendigen Maßnahmen. Dazu gehörten:
• umfassende Begutachtungen und Probenahmen in Innenräumen, Außenbereichen und Böden,
• vorsorgliche Schutzmaßnahmen für besonders betroffene Bereiche,
• strukturierte Reinigungsarbeiten durch spezialisierte Fachfirmen,
• kontinuierliche Erfassung und Bearbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung.
Zahlreiche Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern wurden aufgenommen, überprüft und konsequent bearbeitet. Die Reinigung erfolgte strukturiert und wurde durch Gutachter fachlich begleitet und überprüft.
Gutachten zu Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen: Umfassende Analyse
Das Gutachten kommt zu einer klaren Gesamtbewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit: Die durchgeführten Reinigungsmaßnahmen waren nachweislich wirksam. Dies gilt sowohl für private Grundstücke als auch für größere Freiflächen.
In der Abschlussdokumentation der Gutachter wird festgehalten: „Im Zuge der Untersuchung von Innenräumen (Luftstaubproben und Kontaktproben der oberflächlichen Stäube) wurden keine bzw. keine relevanten* Asbestbelastungen festgestellt. In Luftstaubmessungen auf Asbest im Außenbereich sowie in Staubuntersuchungen im Außenbereich wurde kein Asbest nachgewiesen. Zudem wurde im Rahmen der Messungen bei staubenden Tätigkeiten in Gärten ebenfalls kein Asbest festgestellt.“ [*vorläufiger Orientierungswert gem. Teilprojekt 2, Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall, MV]
Zusammenarbeit als zentraler Faktor
Aus Sicht der RAG bestätigt das Gutachten den eingeschlagenen Weg: „Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass wir unmittelbar nach dem Ereignis die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben. Der Schutz von Menschen und Umwelt hatte für uns zu jedem Zeitpunkt höchste Priorität“, erklärt Joachim Löchte, Technischer Vorstand der RAG Aktiengesellschaft. „Uns ist bewusst, dass wir in der Situation damals den Betroffenen vor Ort viel zugemutet haben. Die RAG dankt allen Beteiligten für ihre Geduld und ihr Vertrauen sowie den beteiligten Behörden, Gutachtern und eigenen Teams für die sorgfältige und umfassende Arbeit bei der Aufarbeitung des Ereignisses.“
Die Bewältigung der Folgen des Brandes erfolgte in enger und kontinuierlicher Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Stellen. „Die enge Abstimmung zwischen Stadt, Behörden und der RAG war entscheidend, um schnell die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Wichtig war uns dabei immer, die Sicherheit und die Belange der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu stellen“, sagt Volker Burgard, Umweltdezernent der Stadt Hamm.
Verantwortung und Blick nach vorn
Das Gutachten wurde der Bezirksregierung Arnsberg als für die Bergaufsicht zuständige Behörde zur Verfügung gestellt. Auch die Stadt Hamm hat Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens. Für die RAG ist die Einordnung der Ergebnisse ein wichtiger Schritt, um den gesamten Prozess transparent abzuschließen und die gewonnenen Erkenntnisse verständlich darzustellen. Neben der technischen Aufarbeitung bleibt auch der Blick auf die Menschen vor Ort zentral: Die Betreuung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die bestmögliche Information standen während des Prozesses im Fokus.
Über die RAG Aktiengesellschaft: Der Unternehmensauftrag der RAG Aktiengesellschaft (RAG) ist der Nachbergbau. Seit 2019 übernimmt die RAG diese Aufgaben im Ruhrgebiet, im Saarland und in Ibbenbüren und sorgt dort für Sicherheit in ehemaligen Bergbauregionen - heute und in Zukunft. Der Nachbergbau umfasst zwei klar unterscheidbare Aufgabenbereiche: Ewigkeitsaufgaben wie das Grubenwassermanagement, die Grundwasserreinigung und Poldermaßnahmen sichern dauerhaft die Funktionsfähigkeit von Umwelt und Infrastruktur. Daneben stehen endliche Aufgaben wie die Regulierung von Bergschäden, die Sanierung und Entwicklung ehemaliger Bergbauimmobilien sowie die Sicherung und Gefahrenabwehr im Altbergbau, die konsequent abgearbeitet und abgeschlossen werden.
Gemeinsam folgen diese Aufgaben einem langfristig angelegten Auftrag: Verantwortung zu übernehmen, Risiken beherrschbar zu halten und Entwicklung in den Regionen zu ermöglichen. Als Trägerin des Nachbergbaus nimmt die RAG damit eine besondere Rolle ein - dauerhaft, gesellschaftlich relevant und nachhaltig ausgerichtet.
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