Auftakt für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren Haus Aden

Die RAG Aktiengesellschaft hat am 11. März die Planerische Mitteilung zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Haus Aden in die Lippe bei der Bergbehörde des Landes NRW eingereicht.


Auch nach der Beendigung der Steinkohlengewinnung in Deutschland Ende 2018 übernimmt die RAG Verantwortung für die Region. Die langfristige Optimierung der Grubenwasserhaltung ist hierbei ein zentrales Element. Das Grubenwasserkonzept für das Ruhrrevier sieht vor, das Grubenwasser zukünftig nur noch an sechs zentralen Wasserhaltungsstandorten zu heben. Haus Aden in Bergkamen ist eine dieser zukünftigen zentralen Wasserhaltungen.

Zurzeit wird am Standort Haus Aden kein Grubenwasser gehoben. Der Standort wird aktuell zur Brunnenwasserhaltung umgebaut. Für die Wiederaufnahme der Wasserhaltung nach Erreichen des Zielhorizontes benötigt die RAG eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Heben und Einleiten von Grubenwasser in die Lippe. Dieser Sachverhalt ist Gegenstand des Vorhabens.

Nach Prüfung der Planerischen Mitteilung wird die Bezirksregierung diese an Behörden, Verbände, Gemeinden sowie weitere Träger öffentlicher Belange versenden und zum „Scoping-Termin“ einladen. Bei diesem Termin werden Inhalt und Umfang der Unterlagen besprochen, die seitens RAG im UVP-pflichtigen Wasserrechtsverfahren vorzulegen sind.