Betriebsbedingte Kündigungen: Vergleich schafft Rechtsfrieden

Die RAG hat sich bei den betriebsbedingten Kündigungen der ehemaligen Bergleute mit fast allen Klägern, die von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann vertreten werden, verglichen.

Im Vorfeld zu den geschlossenen Vergleichen wurden die Vorstellungen beider Seiten lange intensiv und durchaus auch kontrovers diskutiert. Am Ende dieses für beide Seiten fordernden Verhandlungsprozesses steht nun eine gemeinsame finanzielle Lösung, die die für beide Parteien bestehenden Risiken angemessen berücksichtigt und durch die sozialverträgliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse und der langwierigen Prozesse Rechtsfrieden schafft.

Wir sind der Meinung, dass dieser Kompromiss unter Berücksichtigung aller Interessen und nicht zuletzt aus wirtschaftlicher und prozessökonomischer Sicht eine gute Lösung für alle Beteiligten ist. Auch die Kläger können nun wieder nach vorne schauen und ihre weitere Zukunft gestalten.

Die RAG hat allein seit 1997 über 80.000 Arbeitsplätze ausnahmslos sozialverträglich abgebaut – nicht nur mit Hilfe der Vorruhestandsregelung, sondern auch von Arbeit in Arbeit. Ein Prozess, der einmalig ist in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Vergleich bietet die Chance, diesen Prozess fortzusetzen und erfolgreich zu Ende zu führen.