Gasmonitoring im Nachbergbau
Sicher erkennen und kontrolliert beherrschen
Die RAG übernimmt Verantwortung für die Aufgaben des Nachbergbaus. Dazu gehört, die Migration von Methan und anderen Grubengasen zu beobachten, fachlich einzuordnen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen umzusetzen. Ein geeignetes Monitoring verbindet regelmäßige Messungen mit unabhängiger Begutachtung und der Zusammenarbeit mit Kommunen und Behörden. So lassen sich tatsächliche Gefährdungen von vorsorglich überwachten Auffälligkeiten unterscheiden.
Kurz erklärt - Warum gibt es Gas im Nachbergbau?
Steinkohle enthält Methan, das während der geologischen Entstehung der Kohle gebildet und im Gestein gebunden wurde. Während des aktiven Bergbaus wurde dieses sogenannte Grubengas durch Bewetterung und Entgasungsanlagen kontrolliert abgeführt.
Nach dem Ende des Abbaus können weiterhin Gasvorräte im Gebirge vorhanden sein. Verändern sich Druckverhältnisse oder die Durchlässigkeit des Gebirges, kann das Gas über geologische Strukturen, Hohlräume und natürliche Wegsamkeiten aufsteigen.
Darüber hinaus kann auch aus natürlichen geologischen Vorkommen Gas an die Tagesoberfläche gelangen. Aus einem gemessenen Methanwert allein lässt sich nicht ableiten, woher das Gas stammt. Für die Ursachenbewertung müssen geologische, bergbauhistorische und messtechnische Erkenntnisse gemeinsam betrachtet werden. Im Untergrund kommt natürliches Methan vor, das unabhängig vom Steinkohlenabbau und vom Grubenwasseranstieg aus den karbonischen Schichten in geologische Strukturen migriert ist und dort gespeichert wird. Der Austritt dieser Gase an der Tagesoberfläche ist an einzelnen Stellen bereits seit 1895 dokumentiert. Zur Abgrenzung gegenüber dem durch den Bergbau beeinflussten Grubengas wird dieses natürlich auftretende Gas als Deckgebirgsgas bezeichnet.
Vorsorge und Gefahrenabwehr – Das Ausgasungsmonitoring der RAG
Im Rahmen des Grubenwasseranstiegs betreibt die RAG ein risikoorientiertes Ausgasungsmonitoring. Ein wesentliches Ziel des Monitorings besteht darin, die Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf die Migration von Methan und anderen Grubengasen zu beobachten. Es soll mögliche Veränderungen frühzeitig erkennen und eine fachlich belastbare Bewertung ermöglichen. Die Messungen werden durch externe Fachgutachter durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg ist als zuständige Ordnungsbehörde eingebunden.
Das Monitoring umfasst unter anderem:
- Messungen an den Tagesöffnungen des Bergbaus
- Kontroll- und Wiederholungsmessungen bei auffälligen Werten
- gegebenenfalls Bodenluft- und Innenraummessungen
- fachgutachterliche Bewertung der Ergebnisse
- Beobachtung möglicher Veränderungen im Zusammenhang mit dem Grubenwasseranstieg
- Abstimmung mit Kommunen und zuständigen Behörden
Ein Messpunkt oder eine technische Sicherung ist nicht automatisch ein Hinweis auf eine Gefährdung.
Die wichtigsten Fragen zur Messung auf einen Blick:
Eine Messung bedeutet nicht automatisch eine Gefährdung. Sie ist zunächst Anlass für eine fachliche Prüfung. Erst die Bewertung aller verfügbaren Informationen zeigt, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Werden an der Tagesoberfläche relevante Methankonzentrationen festgestellt, greift ein abgestimmtes Verfahren. Je nach örtlicher Situation können folgende Schritte erforderlich werden:
1. zusätzliche Kontroll- und Wiederholungsmessungen,
2. Innenraummessungen in Gebäuden im Umfeld der Messstelle,
3. Bewertung durch einen Fachgutachter,
4. verstärkte Lüftung,
5. technische Erfassung und Ableitung des Gases,
6. Abdichtungen oder weitere bauliche Sicherungen.
Welche Maßnahme geeignet ist, wird nicht pauschal entschieden. Maßgeblich sind die konkreten Messwerte, die baulichen und geologischen Verhältnisse sowie die fachgutachterliche Bewertung.
Sicherheit endet nicht an der Grundstücksgrenze. Gas kann über Risse, Poren, Leitungsdurchführungen oder andere Wegsamkeiten in Gebäude gelangen und sich insbesondere in tiefer gelegenen oder schlecht belüfteten Bereichen sammeln. Ob ein Gebäude betroffen ist, hängt von den jeweiligen geologischen und baulichen Bedingungen ab. Deshalb können benachbarte Gebäude unterschiedlich betroffen sein.
- Terminankündigung beachten
- Zugang zu den vereinbarten Räumen ermöglichen
- Fragen direkt mit dem Messpersonal besprechen
- bei Bedarf einen individuellen Termin vereinbaren
- Ergebnisse erläutern lassen und schriftlich anfordern
Innenraummessungen erfolgen nur mit Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise der Bewohnerinnen und Bewohner. Die RAG ermöglicht individuelle Terminabsprachen.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Gas finden Sie in unseren FAQ.
Unsere Massnahmen
Passive Gasableitung – Gasentlastungsbohrungen
Auch nach dem Ende des aktiven Bergbaus bleibt das Grubengebäude in Bewegung. Mit dem Anstieg des Grubenwassers können sich die Wege verändern, auf denen Grubengas – insbesondere Methan – durch das Gebirge wandert. Dadurch kann es vorübergehend zu vermehrten oder veränderten Gasaustritten kommen.
Um solche Entwicklungen frühzeitig zu berücksichtigen, beobachtet und bewertet die RAG das Ausgasungsverhalten an ausgewählten Schächten und bringt in potenziellen Gefährdungsbereichen präventiv Gasentlastungsbohrungen nieder. Diese Bohrungen reichen bis in das ehemalige Grubengebäude und ermöglichen es, Grubengas gezielt zu erfassen und kontrolliert abzuleiten. So wird verhindert, dass sich Gas unkontrolliert im Untergrund ausbreitet und diffus an der Tagesoberfläche austritt.
Wie funktionieren Gasentlastungsbohrungen?
Für eine Gasentlastungsbohrung wird zunächst ein geeigneter Standort ausgewählt. Dabei werden unter anderem das frühere Grubengebäude, bekannte Gaswege, der Grubenwasseranstieg und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Anschließend wird eine Bohrung bis zu den relevanten untertägigen Grubenbauen oder Strecken niedergebracht. Je nach Standort und Zielsetzung kommen dafür spezielle Tiefbohrgeräte zum Einsatz.
Aktive Gasabsaugung
An bestehenden Entgasungsleitungen ehemaliger Bergbauschächte bzw. an Gasentlastungsbohrungen kann eine Grubengasabsauganlage angeschlossen werden. Diese erzeugt einen kontrollierten Unterdruck im Grubengebäude und führt das Gas gezielt ab. An zahlreichen Standorten im Ruhrrevier wird das erfasste Grubengas – sofern möglich – anschließend energetisch verwertet. Ergänzend können passive Entgasungseinrichtungen wie Protegohauben oder kalte Fackeln eingesetzt werden. Welche Maßnahme erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Ausgasungssituation und den örtlichen Bedingungen ab. Die Wirksamkeit der Absaugung kann verlässlich durch die an den zahlreichen, in das engmaschige Monitoring eingebundenen Tagesöffnungen gemessenen Druckdifferenzen nachgewiesen und kontrolliert werden.
FAQ Gas
Nein. Ein Gasaustritt kann verschiedene Ursachen haben. Methan kann aus geologischen Gasvorkommen im Deckgebirge stammen, natürlich vorkommen oder mit bergbaulichen Strukturen zusammenhängen. Die Ursache lässt sich nur durch die Gesamtbewertung mehrerer fachlicher Informationen bestimmen.
Nein. Messpunkte dienen dazu, mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Das Monitoring ist ein Vorsorgeinstrument und kein Beleg für eine pauschale akute Gefährdung.
Gasaustritte hängen von örtlichen geologischen und baulichen Bedingungen ab. Unterschiede bei Fundamenten, Bodenplatten, Leitungsdurchführungen oder Wegsamkeiten können dazu führen, dass benachbarte Gebäude unterschiedlich betroffen sind.
Zunächst werden Kontroll- und Wiederholungsmessungen durchgeführt. Je nach Ergebnis können Innenraummessungen, weitere gutachterliche Bewertungen und technische oder bauliche Schutzmaßnahmen folgen.
Innenraummessungen setzen grundsätzlich das Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner voraus. Die RAG informiert vorab über den Hintergrund und stimmt die Termine mit den Betroffenen ab.
Die Messungen werden durch externe Fachgutachter durchgeführt. Die fachliche Bewertung erfolgt unter Einbeziehung geologischer, bergbauhistorischer und messtechnischer Erkenntnisse. Die Bezirksregierung Arnsberg ist als zuständige Ordnungsbehörde eingebunden.
Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt als Bergbehörde die bergrechtliche Aufsicht wahr und bewertet die von der RAG vorgelegten Nachweise, Gutachten und Konzepte. Zuständig ist das Dezernat 63 der Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Begleitung des Grubenwasseranstiegs nach Ende des Steinkohlenbergbaus, die bergbehördliche Zulassung und Überwachung von Maßnahmen im Rahmen der Abschlussbetriebspläne sowie die Bewertung möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Sicherheit, einschließlich Grubengas- und Methanfreisetzungen. Darüber hinaus begleitet das Dezernat Themen wie Tagesbrüche, Altbergbau und Risikomanagement.
Nach den bislang vorliegenden Monitoringdaten gibt es keine Hinweise auf eine allgemeine Veränderung oder Verschärfung der Deckgebirgsgasaustritte durch den Grubenwasseranstieg. Die Entwicklung wird weiter überwacht.
Nein. Aus Datenschutzgründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sollten einzelne Grundstücke, Gebäude oder individuelle Maßnahmen nicht öffentlich ausgewiesen werden.