Entschädigung für bergbaubedingte Erschütterungen an - Antragsfrist abgelaufen
Die RAG Aktiengesellschaft hatte sich mit dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e. V. (VBHG) darauf geeinigt, dass für durch bergbaubedingte Erschütterungen entstandene Wohnwertminderung (§ 906 Abs. 2 BGB) eine finanzielle Entschädigung geleistet wird - allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.
Entschädigungsanträge konnten bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Spätere Antragstellungen finden keine Berücksichtigung mehr.